GESCHÄFTSTELLE
Wir kennen die Bedürfnisse der Betroffenen aus eigener Erfahrung, deshalb sind unseren Angebote & Dienstleistungen auf die Anliegen von gehörlosen Menschen im Kanton Zürich ausgerichtet.
Wir kennen die Bedürfnisse der Betroffenen aus eigener Erfahrung, deshalb sind unseren Angebote & Dienstleistungen auf die Anliegen von gehörlosen Menschen im Kanton Zürich ausgerichtet.
Als gehörlos bezeichnen sich Menschen mit einem Hörverlust, der trotz technischen Hilfsmitteln wie Hörgeräten und Cochlea Implantaten (CI) gar nicht oder nur sehr beschränkt kompensiert werden kann. Gehörlose Menschen und Menschen mit einer Hörbehinderung nehmen Informationen vorzugsweise visuell auf, weshalb die Gebärdensprache die natürliche Sprache von Gehörlosen ist. In ihr fühlen sie sich wohl und können barrierefrei kommunizieren und verstehen.
Hörbehinderte erleben ihre Einschränkung im Umgang mit Hörenden als Kommunikationsbehinderung, wenn nur die gesprochene Sprache zur Anwendung kommt. Sie können von vielen gesellschaftlichen Aktivitäten nicht oder nur eingeschränkt profitieren. Dies führt bei Betroffenen zu Informationsdefiziten, welche negative Auswirkungen auf die Persönlichkeitsentwicklung und die Zukunftschancen von gehörlosen und hörbehinderten Menschen haben. Der Zugang zu Arbeit, Bildung, Information, Gesundheit, Gesellschaft, Kommunikation, Kultur und Politik ist für sie erschwert oder unmöglich.
Der Begriff Hörbehinderung ist ein Überbegriff. Unsere Organisation ist für die Bedürfnisse von Menschen mit einer Hörbehinderung sensibilisiert und setzt sich solidarisch mit Partnerorganisationen für die Anliegen aller Menschen mit einer Hörbehinderung im Kanton Zürich ein.
Eine inklusive Gesellschaft anerkennt die Einzigartigkeit ihrer Individuen und die natürliche Vielfalt. Die Summe aller Individuen bildet die Gesellschaft und an ihr kann jedes Mitglied gleichberechtigt teilhaben. Für den Zugang zur Gesellschaft ist Barrierefreiheit unabdingbar. Inklusion ist ein Zustand, der durch einen gesellschaftlichen Prozess zustande kommt. Wir fördern diesen Prozess, indem wir Inklusion innerhalb unserer eigenen Organisation und im Umgang mit Dritten vorleben. Wir streben bei der Umsetzung immer das höchstmögliche Mass an.
Menschen mit Hörbehinderung und Hörsehbehinderung leben im Kanton Zürich barrierefrei und nehmen gleichberechtigt an der Gesellschaft teil. Dies wirkt sich positiv auf die Lebensqualität von Betroffenen aus. Mit uns für uns.
Im Zentrum unserer Arbeit steht der gehörlose, schwerhörige oder hörsehbehinderte Mensch mit seinem natürlichen Streben nach Wachstum, Autonomie und gesellschaftlicher Teilhabe. Wir unterstützen ihn in der Entwicklung und Entfaltung seiner Persönlichkeit, indem wir uns auf politischer Ebene für seine Rechte einsetzen und hörbehindertengerechte Bildungs-, Kultur- und Begegnungsveranstaltungen anbieten. Wir beziehen sein Umfeld mit ein und erbringen auch Angebote und Dienstleistungen für Angehörige, Dritte und die öffentliche Hand. Gemeinsam mit Partnerorganisationen setzen wir uns für die Entwicklung einer inklusiven Gesellschaft ein, in der Menschen mit einer Hörbehinderung und Hörsehbehinderung nicht länger diskriminiert werden. Sie können als vollwertige Mitglieder der Gesellschaft diese gleichberechtigt mitgestalten und daran teilhaben. Zur Erreichung unserer Ziele nutzen wir unser Netzwerk. Wir pflegen engen Kontakt zu unseren Partnern im Gehörlosenzentrum Zürich, dem nationalen Dachverband Schweizerischer Gehörlosenbund (SGB-FSS), dessen Strategie wir auf kantonaler Ebene unterstützen, sowie der Region Zürich. Wir arbeiten auch mit der Behindertenkonferenz Kanton Zürich (BKZ) sowie mit Kanton und Stadt Zürich zusammen.
Das Leitbild ist für die Stiftungsorgane der Stiftung Treffpunkt
der Gehörlosen TdG und für die Geschäftsstelle sichtbar
GEHÖRLOSE ZÜRICH verbindlich. Unsere Arbeitsweise
und unsere Angebote und Dienstleistungen basieren auf
diesen Werten:
Strategische Handlungsfelder und Ziele
Wir setzen uns für barrierefreien Teilhabe von Menschen mit einer Hör- und Hörsehbehinderung am sozialen Leben und die gleichberechtigte Mitwirkung an den gesellschaftlichen Prozessen ein. Menschen mit einer Hörbehinderung müssen dieselben Chancen und Möglichkeiten erhalten, ein selbstbestimmtes und eigenverantwortliches Leben zu führen, wie hörende Menschen. Dies setzt voraus, dass die Gebärdensprache anerkannt, die Kultur von gehörlosen Menschen gefördert wird und sie ihr Recht auf Information und Zugang zu allen Lebensbereichen ausüben können. Einen Teil unserer Angebote erarbeiten wir im Sinne der Inklusion gemeinsam mit hörenden Menschen und bieten sie barrierefrei an.
Der zwischenmenschliche Austausch ist wichtig für die Persönlichkeitsentwicklung und soziale Bindungen. Aus diesem Grund bieten wir Begegnungen in Form von geleiteten Treffpunkten und Begegnungs-veranstaltungen an. In einem lockeren und inspirierenden Rahmen kann die Kultur und Gemeinschaft der Gehörlosen gepflegt, der Austausch mit Hörenden gefördert und der Isolation entgegengewirkt werden.
Unsere kulturellen Angebote in oder mit Gebärdensprache orientieren sich an den Bedürfnissen von gehörlosen Menschen. Grundsätzlich stehen sie jedoch allen Menschen offen, die die Gebärdensprache beherrschen und sich mit der Gehörlosenkultur identifizieren oder diese kennenlernen möchten. Unsere interkulturellen Angebote verfolgen immer den inklusiven Ansatz und richten sich darum sowohl an Menschen mit als auch an Menschen ohne Hörbehinderung. Mit unseren Kulturangeboten schlagen wir in der Gesellschaft Brücken und tragen aktiv zur Pflege der Gehörlosenkultur bei.
Unsere gehörlosengerechten Bildungsangebote richten sich vorwiegend an Betroffene, welche ihre Alltagskompetenzen verbessern möchten. Die Bildungs- und Freizeitkurse fördern die sozialen und kognitiven Kompetenzen von Betroffenen und tragen so zu ihrer Beschäftigungsfähigkeit und sozialen Teilhabe bei.
Zwischenmenschliche Interaktion ist Kommunikation. Hierzu gehört auch die sprachliche Verständigung. Gehörlose Menschen benutzen hierzu bevorzugt die Gebärdensprache. In ihr fühlen sie sich sicher und können Informationen ideal aufnehmen und wiedergeben. Wir fördern die Kommunikation zwischen Gebärdensprachanwendenden und lautsprachlich kommunizierenden Menschen. Mit Sensibilisierungsmassnahmen machen wir auf die Wichtigkeit der Gebärdensprache und der Kommunikation mit Betroffenen in der Bevölkerung aufmerksam.
Auf politischem Weg fordern wir die Anerkennung der Gebärdensprache und die Gleichstellung von Gehörlosen und hörbehinderten Menschen im Kanton Zürich. Hierzu nehmen wir in diversen Gremien Einsitz und vertreten die Anliegen von hörbehinderten Menschen gegenüber Kanton und Gemeinden, Ämtern und der Öffentlichkeit.
Wir setzen uns auf kantonaler Ebene für die Bilingualität in Erziehung und Bildung ein. Ziel ist es, dass gehörlose und hörbehinderte Menschen von Geburt an zweisprachig aufwachsen dürfen, um ihre Startchancen zu verbessern. Hierzu sollen die Schulen sowohl die Gebärdensprache als auch die Laut- und Schriftsprache angemessen vermitteln. Unser Ziel ist, dies im kantonalen Bildungsgesetz zu verankern.
Wir begleiten in Zusammenarbeit mit der Behindertenkonferenz Kanton Zürich (BKZ) die Umsetzung der UNO-Behindertenrechtskonvention BRK im Kanton Zürich und erarbeiten gemeinsam mit Organisationen aus dem Behindertenwesen, dem Kanton und den Gemeinden Lösungen. Dabei steht die Gleichstellung von Menschen mit Behinderung im Zentrum. Dies bedeutet auch, dass Barrieren abgebaut und Betroffene vor Diskriminierung geschützt werden. Wir klären Betroffene über ihre Rechte auf und sind ihre Ansprechpartner im Kanton Zürich und in den Gemeinden des Kantons Zürich.

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