AGB

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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) und

Anmelde-Bedingungen für Anlässe von sichtbar GEHÖRLOSE  ZÜRICH

1. Anmeldung

  • Per Webseite, per E-Mail oder bei der Geschäftsstelle sichtbar GEHÖRLOSE ZÜRICH anmelden.
  • Die Anmeldung zu Angeboten ist verbindlich. Eine Absage kostet, siehe Punkt 3.
  • Die Reihenfolge der Teilnehmer:innen wird gemäss Anmeldedatum berücksichtigt.
  • Eine minimale Anzahl Teilnehmer:innen ist vom BSV (Bundesamt für Sozialversicherung) vorgeschrieben.
  • Je nach Angebot ist die Anzahl Teilnehmer:innen beschränkt.
  • Falls ein Angebot ausgebucht ist, wird eine Warteliste geführt.
  • Angemeldete erhalten ca. 1 Woche vor der Durchführung eine Bestätigung mit Informationen.

 

2. Teilnahmebeitrag für Angebote

Der Teilnahmebeitrag steht in der Ausschreibung. Falls es zusätzliche Kosten gibt z.B. für Material oder Verpflegung usw. wird dies ebenfalls in der Ausschreibung informiert. Der Teilnahmebeitrag wird am Angebotsdatum vor Ort bar bezahlt.

 

3. Abmeldung

Die Teilnehmer:innen müssen sich per E-Mail, per Telefon oder bei der Geschäftsstelle von sichtbar GEHÖRLOSE ZÜRICH abmelden. Wenn eine Person sich unter 72 Stunden vor dem Angebot abmeldet, muss der ganze Teilnahmebeitrag bezahlt werden. Bei Krankheit oder Unfall kann ein Arztzeugnis vorgelegt werden, damit man die Kosten nicht zahlen muss.

4. Angaben Hörstatus und Wohnkanton für Kurse

Damit ein Angebot vom BSV (Bundesamt für Sozialversicherung) subventioniert wird, müssen die Vor- und Nachnamen, der Hörstatus (gehörlos, schwerhörig, hörend) und der Wohnkanton erfasst werden. Wir danken für das Verständnis. Bei bestimmten Kursen müssen auch die AHV/SVA Nummer erfasst werden.

 

5. Bestätigung Teilnahme nach Kursbesuch

Auf Anfrage wird eine schriftliche Bestätigung für die Teilnahme an einem Kursangebot ausgestellt. Bei Semesterkursen wird eine Teilnahmebestätigung bei mindestens 80% Anwesenheit erstellt.

 

6. Versicherung

Für Diebstähle und Verlust von Gegenständen übernimmt sichtbar GEHÖRLOSE ZÜRICH keine Haftung. Eine Haftpflicht-Versicherung ist Sache der Teilnehmer:innen.

 

7. Besondere Bestimmungen

Fall es Einschränkungen gibt oder besondere Massnahmen für eine Teilnahme (z.B. wegen Corona) wird es rechtzeitig mitgeteilt.

 

 

Stand: Februar 2023

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